Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website gut nutzen können – unabhängig von Alter, Einschränkung oder verwendetem Gerät.
Worum geht es beim BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen – zum Beispiel Online-Shops oder Buchungsportale – barrierefrei anzubieten.
Unsere Website ist eine reine Informationsseite ohne Online-Buchung, Bestellung oder Vertragsabschluss. Zudem gelten Kleinstunternehmen als Dienstleister nach § 3 Abs. 3 BFSG als ausgenommen. Unabhängig davon orientieren wir uns freiwillig an den Anforderungen, weil uns eine gut zugängliche Website wichtig ist.
Was wir umsetzen
- Klare Seitenstruktur mit logischer Überschriften-Hierarchie
- Gut lesbare Schrift und ausreichende Farbkontraste
- Bedienung vollständig per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder
- Darstellung auf Smartphone, Tablet und Computer sowie beim Vergrößern
- Kontakt ohne Formular – direkt per Telefon, E-Mail oder Routenplaner
Stand der Vereinbarkeit
Die Website wurde mit dem Ziel gestaltet, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA weitgehend zu erfüllen. Eine formale Prüfung durch eine externe Stelle hat bisher nicht stattgefunden. Sollten Sie auf Hürden stoßen, verbessern wir diese gerne.
Barriere melden
Ist Ihnen etwas aufgefallen, das sich schlecht nutzen lässt? Sagen Sie uns einfach Bescheid:
Hans Wöhrer – KFZ- & Reifenservice
Urschalling 5, 83209 Prien am Chiemsee
Telefon: 08051 968377
E-Mail: info@kfz-woehrer.com
Zuständige Stelle
Für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg zuständig.
Stand: September 2026
